Deutschlandticket

Bundesweit mit Bus und Bahn fahren für nur 49 Euro im Monat.

RMV-Jahreskarten

Vielsparen für Vielfahrer.

Seniorenticket Hessen

1 Jahr

1 EUR pro Tag

1 Ticket

 

 

9-Uhr-Karten

 

Das Jahreskarten-Abonnement für Ausgeschlafene.

Schülerticket Hessen

Die Jahreskarte für Schüler/-innen und Auszubildende.

Nahverkehr

Fahrkarten & Preise

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RMV-Mobilitätszentrale im SWG-Kundenzentrum

Wer in Gießen Informationen und Service zu den Themen Mobilität und individuelle Freizeitgestaltung sucht, ist in der Mobilitätszentrale im Kundenzentrum am Marktplatz 15 genau richtig. Hier wird persönliche Beratung zu allen Fragen rund ums Weiterkommen geboten.

An ihrem zentralen Standort in der Gießener Innenstadt gelegen, lädt die Mobilitätszentrale auch zwischendurch mal zu einem Besuch ein. Von der Fahrplan- und Tarifauskunft, über aktuelle Hinweise zur Straßenlage, zum Flughafen und zum Freizeitangebot in Gießen und Rhein-Main gibt es hier alle Informationen kostenlos und aus einer Hand.

Selbstverständlich halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die passende RMV-Fahrkarte für Sie bereit. Oder Sie nutzen den Service und bestellen gleich vor Ort eines unserer besonderen Angebote.

In unserer Mobilitätszentrale werden Sie persönlich beraten. Egal, ob Sie noch einen Veranstaltungstipp für den gleichen Abend suchen, eine Fahrplanauskunft wünschen oder Ihre Reiseplanung für den nächsten Urlaub vornehmen möchten – mit Hilfe unserer umfangreichen Datenbank helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zeitkarten für das gesamte RMV-Verbundgebiet erhalten Sie ebenfalls in einer unserer zahlreichen Verkaufsstellen in und um Gießen.

Anschrift

SWG-Kundenzentrum
Marktplatz 15
35390 Gießen

Telefon 0641 708-1400

mobizentrale@stadtwerke-giessen.de

Öffnungszeiten

Die RMV-Mobilitätszentrale ist geöffnet:

Mo – Fr:9:00 – 18:00 Uhr

Nächste Bushaltestelle:
Marktplatz, Buslinie: 2, 3, 5, 7, 9, 12, 13, 15, 24, 800, 801, 802

Online

RMV Handy Ticket

RMV Handy Ticket

Installieren Sie die kostenlose RMV-App und erwerben Sie bargeldlos ein Ticket vor Fahrtantritt. Neben Einzelfahrkarten, Tages- und Gruppentageskarten und dem Hessenticket, können auch Wochen-und Monatskarten bequem auf Ihr Smartphone geladen werden.

 

RMV-PrepaidRabatt

Einzelfahrkarten mit dem RMV-PrepaidRabatt-Guthaben kaufen und 20 Prozent sparen!

  • Kunden mit meinRMV-Kundenkonto können einfach und jederzeit in der RMV-App PrepaidRabatt-Guthaben aufladen.
  • Sie sparen somit bei jedem Kauf einer Einzelfahrkarte 20 Prozent des regulären Tarifs.
  • Um 20 Prozent Rabatt beim Kauf von Einzelfahrkarten zu erhalten, wird einfach vor dem Kauf ein Guthaben von mindestens 40 Euro aufgeladen und beim Kauf "RMV-PrepaidRabatt" als Zahlungsweise ausgewählt.
  • Das eingezahlte Guthaben geht nicht verloren - Vorhandene Guthaben können jederzeit wieder ausbezahlt werden.
  • Das gekaufte Ticket ist wie gewohnt unter dem Reiter "Meine Tickets" auf der Startseite der App zu finden.

 

Download

Fahrkarten-Angebote

Besondere Fahrkartenangebote

Preisübersicht für Fahrten in und um Gießen

Fahrpreise für Gießen und Heuchelheim ab 01.01.2024

Einzelfahrkarte  
Erwachsene 2,75 EUR
Erwachsene (mit RMV-SparPass)* 2,05 EUR
Kind (6 - 14 Jahre einschließlich) 1,60 EUR
Tageskarte  
Erwachsene 5,35 EUR
Erwachsene (mit RMV-SparPass)* 4,00 EUR
Kind (6-14 Jahre einschließlich) 3,10 EUR
Gruppentageskarte  
Erwachsene und Kinder (max. 5 Personen) 9,55 EUR
Wochenkarte  
Erwachsene 16,10 EUR
Schüler/Auszubildende 12,70 EUR
Monatskarte  
Erwachsene 54,90 EUR
9-Uhr-Monatskarte Erwachsene 46,70 EUR
65-plus-Monatskarte 46,70 EUR
Schüler/Auszubildende 43,40 EUR
Jahreskarte  
Erwachsene (Einmalzahlung) 519,80 EUR
Erwachsene (12 x Abbuchung) 530,40 EUR
9-Uhr-Jahreskarte Erwachsene (Einmalzahlung) 441,60 EUR
9-Uhr-Jahreskarte Erwachsene (12 x Abbuchung) 450,60 EUR
Seniorenticket Hessen (ab 65 Jahre, Einmalzahlung) 365,00 EUR
Seniorenticket Hessen (ab 65 Jahre, 12 x Abbuchung) 372,00 EUR
Seniorenticket Hessen Komfort (ab 65 Jahre, Einmalzahlung) 625,00 EUR
Seniorenticket Hessen Komfort (ab 65 Jahre, 12 x Abbuchung) 636,00 EUR
Schülerticket Hessen (1 x Abbuchung / 1 x bar) 365,00 EUR
Schülerticket Hessen (12 x Abbuchung) 372,00 EUR

*  RMV-SparPass 10,90 EUR

Die Preise sind gültig ab dem 1. Januar 2024. Alle Preisangaben sind unverbindlich.

Fahrpreise für Gießenpass und Freundschaftspass ab 01.01.2024

Wochenkarte  
Erwachsene 6,00 EUR
Monatskarte  
Erwachsene 18,00 EUR

Die Preise sind gültig ab dem 1. Januar 2024. Alle Preisangaben sind unverbindlich.

Es gelten die gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im RMV.

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Kein Kavaliersdelikt

„Fahren ohne zu zahlen“ ist bei uns kein Kavaliersdelikt. Von Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte müssen wir ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro verlangen.

Da kennen wir leider kein Pardon, im Interesse aller zahlenden Gäste. Unsere klaren Spielregeln können Sie in unseren Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen nachlesen.

Sie haben Ihre personengebundene, nicht übertragbare Fahrkarte nur vergessen? In diesem Fall reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro, sofern Sie diesen Nachweis innerhalb einer Woche in unserer RMV-Mobilitätszentrale im Kundenzentrum der Stadtwerke Gießen, Marktplatz 15 erbringen.

Speicherung von Daten im Fall des erhöhten Beförderungsentgelts

1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben

Stadtwerke Gießen AG
Lahnstraße 31
35339 Gießen
Deutschland
Telefon: 0800 23 02 100 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz und allen dt. Mobilfunknetzen)
E-Mail: info@stadtwerke-giessen.de
Website: www.stadtwerke-giessen.de

Vorstand:
Matthias Funk
Jens Schmidt

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Stadtwerke Gießen AG
Lahnstraße 31
35339 Gießen
Deutschland
Telefon: 0800 23 02 100 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz und allen dt. Mobilfunknetzen)
E-Mail: datenschutz@stadtwerke-giessen.de
Website: www.stadtwerke-giessen.de

2. Darlegung des berechtigten Interesses nach DSGVO

Als Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr haben die Stadtwerke Gießen AG ein berechtigtes Interesse daran, dass alle Kunden, entsprechend den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen, über ein gültiges Ticket verfügen. 

Kunden, die ohne ein gültiges Ticket eine Personenbeförderungsleistung in Anspruch nehmen, können entsprechend der bestehenden Regelungen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt werden. Zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts ist die Bearbeitung von personenbezogenen Daten und von Vorfalldaten erforderlich.

3. Erhobene Daten

Folgende Daten bzw. Datenkategorien werden verarbeitet:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
  • Vorfalldaten (EBE-Vorfall Nr., Datum, Zeit, Fahrgastposition im Fahrzeug, Beanstandung, Richtung, Kontrollhaltestelle, Einstiegshaltestelle, Ausweisart, Fahrscheinnummer, Ticketart, Bemerkung, Anmerkung Fahrgast, Fahrgastverhalten, Prüfer Nummer, Linie)

4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Eigene Anwälte und Anwälte von Anspruchsgegnern, Gerichte, Polizei, Behörden (u.a. Finanzämter), Gutachter, Versicherungen, Steuer- und Wirtschaftsprüfer, sonstige Auskunftsberechtigte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

5. Betroffene Personen

Kunden, gegen die ein erhöhtes Beförderungsentgelt verhängt wird.

6. Speicherdauer

Die Speicherdauer ergibt sich aus dem Regelungen der Abgabenordnung und beträgt 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden. Für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden, werden diese Daten im aktiven System gespeichert. Danach wird die Verarbeitung eingeschränkt.

7. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft: Die betroffene Person (Kunde) hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten. 

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.

Recht auf Löschung: Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Es besteht ein Recht darauf, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.

Recht auf Widerspruch: Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.

Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Telefon 0611 1408-0, Telefax: 0611 1408-611).